Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Wenn
eine
Immobilie
erst
einmal
erworben
wurde,
lassen
sich
Fehler
im
Zusammenhang
mit
dem
Kaufvertrag
in
der
Regel
nicht
mehr
korrigieren.
Die
Schäden
können
dann
erheblich
sein
bis
zur
Bedrohung
der
wirtschaftlichen
Existenz
.
Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:
•
Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und
Sachmängel)
•
Klärung versteckter Mängel
•
Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen
hierzu
•
Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere
Käufer
•
Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine
•
Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen
•
Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
•
Risiken im Bereich der Finanzierung
•
Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B.
Eigenbedarfskündigung etc.)
•
Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten
(Schaffung einer Verhandlungsbasis)
•
U.v.m.
Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den
Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen zu lassen.
Dies
hat
für
Sie
den
Vorteil,
dass
Sie
bereits
im
Vorfeld
entscheidende
Fehler
vermeiden können.
Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf
•
rechtliche Fallstricke,
•
einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
•
geben
Tipps,
bei
welchen
Regelungen
Sie
noch
einmal
nachverhandeln
sollen.
Als
Rechtsanwälte
sind
wir
parteiischer
Vertreter
Ihrer
Interessen.
Wissensvorsprünge
durch
professionelle
Verkäufer
können
so
ausgeglichen
werden.
Wir
nehmen
uns
die
Zeit,
den
gesamten
Vertrag
mit
Ihnen
durchzusprechen
und
zu
erläutern.
So
können
Sie
den
Notartermin
mit
einem
guten
Gefühl
wahrnehmen.
Die
Kosten
der
Prüfung
liegen
im
Durchschnitt
bei
lediglich
0,2%
des
Kaufpreises
(mindestens
Euro
500,-)
zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Bei
hochpreisigen
Immobilien
unterbreiten
wir
Ihnen
ein
individuelles
Angebot.
In
Hinblick
auf
die
üblichen
Nebenerwerbskosten
bei
dem
Kauf
einer
Immobilie
von
5%
des
Kaufpreises
sind
die
Ausgaben
für
eine
vorherige
Kaufvertragsprüfung
also
verschwindend
gering.
In
beinahe
allen
Fällen
rechnet
sich
diese
Investition
durch
Tipps
zur
Verbesserung
des
Vertrages
zu
Ihren
Gunsten
und
im
Extremfall
durch die Vermeidung erheblicher Fehler.
Ablauf:
Sollten
wir
Ihr
Interesse
geweckt
haben,
so
können
Sie
uns
den
notariellen
Vertragsentwurf
per
Post
,
Telefax
oder
Email
zukommen
lassen
und
zeitgleich
über
das
Sekretariat
einen
telefonischen
Besprechungstermin
vereinbaren.
Zum
Telefontermin
haben
wir
dann
den
Vertrag
eingehend
geprüft
und
werden
diesen mit Ihnen ausführlich besprechen.
Ein
persönlicher
Besprechungstermin
ist
nicht
erforderlich.
So
sparen
Sie
sich die zeit für die Anreise zur Besprechung.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht
Kanzleien für Immobilienrecht
Hauptstr. 44-46, 30457 Hannover
Telefon Hannover: 0511 36050982
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